Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung OHG «

Ich schließe mich Frau Runge an.
Aus wievielen Gesellschaftern besteht die oHG?
Letztlich kann man also überlegen, ob man gegen den Gesellschafter der verspätet abgemeldet hat ein Verfahren wegen nicht rechtzeitiger Anzeige durchführt (wie viel später war es denn?).
Gegen den/die Gesellschafter, welche bisher gar keine Anzeige abgegeben haben kommt definitiv ein Verfahren in Betracht. Sowohl ein OWi-Verfahren als auch ein Verwaltungsverfahren. Wirkungsvoller ist meistens das OWi-Verfahren, auch wenn das vom Gesetzgeber anders gedacht ist.



Gepostet am 09.12.2016 um 08:09 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103988#post103988


Beitrags-Print by Breuer76