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 Moin  
Wie würdet ihr mit einer OHG verfahren, bei der die Aufgabe des Betriebes feststeht (da verzogen), aber nur von einem Gesellschafter eine Gewerbeabmeldung (verspätet) vorliegt. Grds. gilt bei OHG´s ja Einzelvertretung. Andererseits bin ich hier im Forum auf einen Chat gestoßen, wonach lt. Mitteilung des zuständigen Ministeriums alle Gesellschafter anzeigepflichtig sind.

Da gegen die Meldepflichten nach § 14 verstoßen wurde, möchte ich gegen beide Gesellschafter vorgehen. In dem Zusammenhang ist für mich fraglich, ob ich gegen den einen Gesellschafter, der sich bislang noch nicht gemeldet wegen verspäteter Abmeldung oder wegen keine Abmeldung vorgehen muss. Zudem müsste ich ihn ja dann u.U. auch unter Androhung von Verwaltungszwang zur Abmeldung auffordern.

 Danke   für viele Meinungen



Gepostet am 07.12.2016 um 10:34 von:
Benutzer: Borussenfan
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103973#post103973


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