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» GmbH - Abmeldung von Amts wegen? «

Unser Registergericht gibt es bestimmt gar nicht. ;-) Ich bekomme weder Mitteilung von dort noch irgendwelche Reationen, sofern ich dorthin mal einen Hinweis sende, dass sich etwas geändert hat.

Bei Abmeldungen von Amts wegen bin ich auch vorsichtig, mache die aber, wenn wir vor Ort festgestellt haben, dass dort keine Tätigkeit mehr stattfindet. Das würde ich allerdings nicht nur an der Beschriftung des Briefkastens festmachen, sondern richtig ermittteln.

Grüße von Anni



Gepostet am 30.11.2016 um 11:41 von:
Benutzer: Anni Weiler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103887#post103887


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