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Hallo,
ich würde das hier noch nicht sofort so tätigen.
Ich benachrichtige meist das Registergericht darüber und bitte dazu um weitere Veranlassung zur Korrektur des Registereintrages bezüglich der nun unrichtigen zuletzt eingetragenen Betriebsstätte.
Dazu dann noch abschließend um Benachrichtigung nach erfolgter Änderung.

VG



Gepostet am 28.11.2016 um 14:58 von:
Benutzer: hanisch-beckum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103835#post103835


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