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Hallöle,

ich hab mal bei unseren Anmeldung nachgesehen, und wir haben bei ALLEN Supermärkten, Drogerien, Discountern den Passus "Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel" dabei. Ich habs nicht kontrolliert, aber benötigen diese Läden für den Verkauf nicht sogar extra dafür ausgebildetes Personal? Wenn ja, sollte der Passus auch in der Gewerbeanmeldung erscheinen. Eine Anmeldung, die nur "Supermarkt" lautet würde ich heutzutage ohnehin nicht entgegen nehmen. Viel zu unkonkret. Aber ist vermutlich schon älter, oder?

Liebe Grüße - Anni



Gepostet am 23.11.2016 um 09:58 von:
Benutzer: Anni Weiler
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