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Das Bundesinnenministerium fordert ein Antrags- und Genehmigungsverfahren – Awo Plön hat ihren Bingo-Nachmittag schon abgesagt.

„Bingo!“ Der freudige Ruf nach ausgefüllten Zahlenreihen auf einem Spielschein könnte bald verhallen – jedenfalls nach einem neuen Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten. Danach gibt es neue Hürden für Veranstalter für das besonders bei Senioren beliebte Spiel.

Die Arbeiterwohlfahrt in Plön hat mit Hinweis auf den Erlass den für nächste Woche geplanten Bingo-Nachmittag abgesagt, bestätigte Marion Höpner. Denn: es dürften nur noch höchstens drei Bingo-Veranstaltungen im Jahr gespielt werden. Die Veranstaltung am 20. November wäre der vierte Bingo-Nachmittag. Es werde auch im nächsten Jahr bei der Awo Bingo geben – „auch, wenn wir die Gewinne aus eigener Tasche bezahlen“, sagte Höpner.

Es geht bei dem Erlass in erster Linie um Veranstalter, die Geld für die Bingo-Karten nehmen, sagte dazu ein Sprecher der Stadt Plön. Wer kein Geld für die Karte nehme und Gewinne sponsere, der betreibe kein Glücksspiel. Dazu zählten vor allem Alten- und Pflegeheime. Dort werde Bingo als Gedächtnistraining und nicht als Glücksspiel betrieben. So darf Anneliese Schwalbe im Dana-Pflegeheim auch weiterhin am Glücksrad drehen.

Nur noch gemeinnützige Vereine, Feuerwehren oder Gastwirte, die mit dem Bingo-Spiel ihre Kassen aufbessern wollen, dürfen als Veranstalter auftreten. Sie müssen ein Antrags- und Genehmigungsverfahren beim Ordnungsamt einleiten und dürfen höchsten drei Mal im Jahr zum Bingo einladen. Der Spieleinsatz dürfe höchstens sechs Euro betragen und es müssten 30 Spielrunden garantiert sein – das sind 90 Bingo-Spiele, die bis spät in die Nacht hinein dauern könnten. Einzelgewinne dürfen höchstens 60 Euro wert sein. Und: der Reinerlös muss mindestens 25 Prozent der Summe der Entgelte betragen „und ist in voller Höhe ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke zu verwenden“.


Doch es gibt auch Bingo-Spiele, die nur angezeigt werden müssen. Dann nämlich, wenn das Entgelt pro Bingo-Karte nicht mehr als 50 Cent und die erwartete Entgeltsumme der Veranstaltung höchstens 500 Euro beträgt. Hier gibt es auch keine Begrenzungen über das Jahr. Die Veranstaltungen müssen mindestens 14 Tage vorher schriftlich angezeigt werden. Doch auch hier gilt: „Der Reinertrag ist in voller Höhe ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke zu verwenden.“

„In Ascheberg, Bösdorf und Plön ist es bisher nicht zu Beschwerden oder Anlass zu Klagen gekommen“, heißt es aus der Plöner Stadtverwaltung. Doch der neue Erlass werde eher kritisch gesehen, denn es werde mit einem hohen bürokratischen Aufwand gerechnet. Bisher habe es beim Bingo-Spiel überhaupt keine Probleme gegeben, was sich mit dem Erlass sehr verändern könnte.

[URL]http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/erlass-neue-huerden-g
efaehrden-bingo-abende-id15358611.html[/URL]



Gepostet am 18.11.2016 um 08:23 von:
Benutzer: räubertochter
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