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 Moin   Das Problem wurde bei uns ja letzte Woche im Rahmen der Dienstbesprechung des Wirtschaftsministeriums angesprochen. Alles nicht so einfach. Da kommen ja schon einige Sachen evtl. zum Tragen. Immisionsschutz, Personenbeförderung, Gestattung und und und...
Zum Thema Ausschank: Hier muss man sagen, dass hier ja grundsätzlich kein Ausschank gegen Geld erfolgt, sondern man zahlt ja eigentlich einen Betrag (meist 20,00 €). In diesem Betrag sind dann in der Regel die Verpflegung mit Weck, Worscht unn Woi sowie die Rundfahrt und Erklärung des Weinbergs und der Rebsorten inklusive..also der eigene Wein, passend zum Weinberg (so die Theorie).

Und die Beschallung auf den Wägen hat meines Erachtes auch wenig bis garnichts mit sog. "Brauchtumspflege" zu tun Auch das Thema Gewinnerziehlungsabsicht muss hier auf alle Fälle meines Erachtens bejaht werden (da laufen 6 stellige Summen im Jahr durch). Tja, aber wer wird da eine Patentlösung finden? Wenn der Bürgermeister gleich Winzer ist usw..:-)  Weißnicht  



Gepostet am 16.11.2016 um 08:11 von:
Benutzer: Braun_Marcus
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