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 Moin    Moin   von der D...

mit Weinbergsfahrten haben wir hier weniger zu tun     aber solange es reine Informationsfahrten sind mit einer unentgeltlichen Verkostung der eigenen Weine sehe ich das auch so wie Rheinhesse.
Aber auch hier sollte man schon die Urproduktion mit dem dazu gehörigen Verkauf abgrenzen zur weiteren gewerblichen Tätigkeit. Ein Arzt, der auch noch zusätzliche Produkte verkauft (keine Arzneimittel) der muss zusätzlich ein Gewerbe anmelden.
Und wenn schon die Versicherungen einen P-Schein verlangen, sonst wird das Gespann (Trecker mit aufgemotzdem Anhänger z.B.) nicht versichert, dann ist hier die Frage danach mehr als gestattet.



Gepostet am 14.11.2016 um 13:26 von:
Benutzer: BE-DE
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