Forum-Gewerberecht

» Weinbergsrundfahrten «

Wir hatten in diesem Jahr erhebliche Probleme mit Weinbergsrundfahrten. Diese Fahrten werden mitlerweile nicht mehr nur als "Infoveranstaltungen" über den Weinbau, sondern vermehrt als Events (Feiern, Junggesellenabschiede, etc.) durchgeführt. Unserer Meinung nach wird hier die Grenze zur reinen Brauchtumspflege überschritten. Wir haben uns in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob und gegebenfalls wann die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten wird. Die Landwirtschaft, hier der Weinbau unterliegt ganz klar der Urproduktion. Der direkte Verkauf des Weines ist sicherlich auch darunter zu fassen. Wann aber wird die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten? Manche Betriebe sind sehr klein, transportieren aber pro Jahr rund 6.000 Personen im Jahr Jahr. Wie sieht es mit "Transportfahrten" aus, wenn eine Gruppe von A nach B gefahren und dabei mit Weck, Worscht und Woi (Brötchen, Wurst und Wein für den Nicht-Rheinhessen) versorgt wird?
Wäre nicht auch jeweils eine Gestattung erforderlich, wenn Wein im Rahmen solcher Fahrten ausgeschenkt wird?
Außerdem würde uns mal interessieren, bis zu welcher Wagengröße (Personenzahl) eine solche Fahrt noch mit Führerscheinklasse L oder B gefahren werden darf.
Bin gespannt auf Eure Antworten...



Gepostet am 14.11.2016 um 09:50 von:
Benutzer: Sandhaas
Der Original-Beitrag :
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