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@lingna

Guten Morgen,

schreib mir bitte eine mail, um was für einen Roulettetisch es sich handelt, Marke, Sitzplätze, Besonderheiten, wenn bekannt und wo der genau steht. - Ich leite das je nach Umfang der Angaben, siehe unten, an das zuständige OA oder Polizeidienststelle weiter.-

Nun zur Differenzierung, ob wir es hier mit einer Ordnungswidrigkeit (wird nach dem Opportunitätsprinzip geregelt) oder einer Straftat ( wird nach Legalitätsprinzip geregelt, d.h. muss verfolgt werden) zu tun haben.

1. Bei dem elektronischen Roulettetisch wird es sich um ein Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit handeln, welcher keine PTB-Zulassung hat und somit nicht nicht gewerblich aufgestellt werden darf.Das Aufstellen reicht aus, d.h. der kann auch stromlos in der Ecke stehen und der Abbau durch das OA kann verlangt werden. Wenn die Gewinnmöglichkeit nur in Punkten besteht, ohne Nachweis der Auszahlung dieser Punkte, haben wir eine reine Ordnungswidrigkeit. Diese regelt sich nach dem Opportunitätsprinzip. Das ist eine Sache für das Ordnungsamt.

2. Wenn es Aussagen zu einer Gewinnauszahlung gibt, dann besteht hier der begründete Anfangsverdacht des illegalen Glücksspiels und muss somit nach dem Legalitätsprinzip durch die Polizei strafrechtlich verfolgt werden.


Somit war die Aussage der Kollegen am Telefon, "kommen Sie bitte zur Anzeigenerstattung" korrekt, weil zielführend. - Eine rein annonyme Aussage wird von vielen Staatsanwaltschaften und Gerichten
nicht mit den für diese Ermittlungsverfahren notwendigen strafprozessualen Maßnahmen, z.B. Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen bedacht.


@ all

Auch ich würde regionale Glücksspieldezernate, welche möglichst noch einen Kooperationsvertrag mit regionalen städtischen Ordnungsamtsmitarbeitern geschlossen haben, sehr begrüßen.

Das größte Problem ist nämlich und deswegen bekommt man z.Zt. das Glücksspiel nicht vernünftig in den Griff auf städtischer und polizeilicher Ebene das Gleiche: "One fits all."

Solange es nicht reine Glücksspielsachbearbeiter gibt, welche gut ausgebildet, ständig auf Stand sind, wird es immer einen starken zeitlichen Verzug und Mängel geben.

Nur es muss doch jedem klar sein, dass z.B. die Polizei, die noch ständig personell abgeschmolzen wird, für einen Deliktsbereich von geschätzten 10 Anzeigen pro Jahr, in einer Kleinstadt von ca. 50.000 Einwohnern keinen reinen Glücksspielsachbearbeiter vorhalten kann.


@ anders
Natürlich stinkt der Fisch am Kopf zuerst.

Nur wenn Du mich persönlich ansprichst, bitte nicht vergessen, dass ich zur Exekutive gehöre.
Wir haben "die Sache" in Deutschland nun mal dreigeteilt und da sollte jeder, der in dieser Gewaltenteilung arbeitet, seine Möglichkeiten und Befugnisse richtig abschätzen können.

Es nützt nichts, wenn die Exekutive eine super formulierte Anzeige schreibt, diese an die Iudikative weiterleitet, die dann den Hinweis gibt, dass das erst mal durch die Legislative hätte anders gereglt werden müssen.

Da ist dann jeder Bürger genauso gefragt.
Wie viele Petitionen hast Du schon eingereicht, um das System zu ändern?


Gruß Meike



Gepostet am 25.12.2006 um 09:34 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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