Forum-Gewerberecht

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@ tapier, @ zeuss, @jasper, @ Meike, @Lingna, @Erhard, etc.

@ Lingna hat die Probleme der Automatenbranche sehr treffend beschrieben.  

Wenn die Industrie Geräte mit der Möglichkeit zum „illegalen Glücksspiel“ herstellt, der Handel diese offeriert und vertreibt, dann ist das ein Vorsatz und muss uneingeschränkt zur Bestrafung beider führen.  

Wenn der Käufer an Geräten gleich welcher Art etwas verändert oder damit „illegales Glücksspiel“ anbietet und betreibt, ist das ebenso Vorsatz und muss ebenfalls bestraft werden.    

Und jetzt nur zwei Fragen an die OÄ:

„Warum fordern Sie nicht von der Industrie und Handel detailliertes Produktmaterial für jede einzelne GSG- und UHG-Art und gleichzeitig die Bekanntgabe sämtlicher erscheinenden Neurungen an?“ 

"Warum stehen diese Selbstverständlickeiten nicht in der Spielverordnung?"

Können kurze Wege nicht schneller zum „Erfolg“ führen.  

Auch wenn es @Meike nicht hören will, die Fehlersuche beginnt auch bildlich beschrieben am Kopf und nicht am Schwanz.  

@Lingna könnte auch das Folgende gemeint haben:
Wir sprechen hier über einen Vorgang, der viele Jahrzehnte auf einer rechtsstaatlichen Grundlage bis zum Exklusiv-Monopol aufgebaut wurde. Dafür muss man auch an dieser Stelle einmal seine Hochachtung zollen. Wirklich neidlos, denn das war und ist Können!  

Weder Lotto, Toto, Oddset, Klassenlotterie, private und staatliche Spielbanken, etc. verfügen über ein ähnliches oder vergleichbares Monopol. Das ist im wörtlichen Sinne gesprochen, eben eine einmalige Meisterleistung!    

Die Spielverordnung vom 27.10.2006 ist für alle Betroffenen nur ein „Industrie- und Handels-Monopolgesetz“, das in einer ca. siebenjährigen Schaffensphase nur die Rechte des Monopols weiter ausgebaut, gefestigt und legalisiert hat. Mit großer Weitsicht muss dabei auch die Einbindung der PTB eingestuft werden. Mit dieser Spielverordnung konnte die bestehende Monopolstellung für mindestens dreißig weitere Jahre, unangreifbar und auf rechtsstaatlicher Grundlage abgesichert werden. Damit arbeiten und sichern alle Beamte und Angestellten in diesem Zusammenhang kostenlos für das Monopol! Wer würde sich das nicht für sein Unternehmen auch wünschen?              

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte, wenn es um die Spielverordnung geht, die Wirklichkeit erkennen und die Urteile entsprechend fassen.  

Man kann  nur hoffen, dass die Gerichte, wenn es um die Vergnügungssteuer geht, diese nur im Zusammenhang mit der Spielverordnung bewerten.    

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte, wenn es um Glücksspiel geht, endlich auf ein nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmeregelungen plädieren.

Wir wollen Europa und in Deutschland stümpert man immer noch mit sechzehn Bundesländer herum. Sechzehn Bundesländer, sechzehnmal die gleichen Posten, sechzehnmal Kosten!  

Es gibt wohl noch viel Zutun, wollen wir das wirklich realistisch anpacken?       



Gepostet am 23.12.2006 um 15:58 von:
Benutzer: anders
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