Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin    Moin  



Ich begrüße alle Besucher und Nutzer dieses Forums.
Ich verfolge seit einiger Zeit dieses Forum und möchte nun die Gelegenheit nutzen meinen Senf dazu beitragen. Ich komme aus einer Kleinstadt mit etwa 50.000 Einwohner (52° 122 N, 8° 482 O) und betreibe mit viel Müh und manchmal auch Not 3 Spielhallen.

Von der Sache mit dem Casinospiel per PC innerhalb von Spielhallen und sonstigen Läden habe ich schon gehört. – Diese Sache zu kontrollieren bzw. das illegale Spiel nachzuweisen und dann zur Anzeige zu bringen ist nicht einfach.
Ein einfacher Anruf bei der Polizei reicht da nicht aus. Es muss eine konkrete Anzeige erstattet werden und genau daran scheitert es dann. Wer will sich schon gerne in die Nessel setzten und Zeit und Mühe für eine Anzeige aufbringen, welche dann evtl. doch eingestellt wird.

Hier in meinem Ort betreibt die größte bundesweite Spielhallenkette ganz öffentlich ein elektronisches Roulett mit 4 Spielplätzen, laut Auskunft der Aufsicht nur zur Probe. Probe hin Probe her, dass Geräte ist nicht zugelassen und stellt für mich ein illegales Glücksspiel dar.
Solch ein Gerät im Hinterzimmer einer Teestube und alles wäre klar. Aber innerhalb einer Spielhalle ist das die Dickfälligkeit in Person.

Nun kommt es:
Ein Anruf in der Hauptzentrale der Aufstellfirma hat nichts gebracht. Es wäre ein Probegerät und würde später allen Aufstellern gute Dienste erweisen blablabla.
Anruf bei der zuständigen Polizeidienstelle hat nichts gebracht. Ich solle vorbeikommen und eine Anzeige erstatten.
Wenn ich den zur Anzeige bringe, der gleichzeitig meine Geräte liefert, dann möchte ich die Gegenreaktionen nicht zu spüren bekommen.
Gerätehersteller und Betreiber und Lieferant in einer Person dürfen doch keine Sonderrechte haben, oder wo kann ich die Lizenz zum illegalen Glücksspiel beantragen?
Was soll, was kann ich tun?

Die Idee mit der Glücksspielaufsicht als "Schnelle Eingreiftruppe" finde ich nicht nur gut, sondern erachte dies als unbedingt notwendig. Leider habe ich davon im Augenblick gar nichts.

Die Kunden bleiben weg und ich warte schon auf den Ersten, der mich dann fragt: „Bekommst Du auch bald solch ein Roulettspiel?“ Ich werde also noch zum illegalen Spiel genötigt.

Danke für die Antworten und allen eine schöne Weihnachtszeit.

 Danke    Danke    Danke  



Gepostet am 23.12.2006 um 10:45 von:
Benutzer: Lingna
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10352#post10352


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