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» 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug «

[quote][i]Original von gmg[/i]
[B]Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung [/B]

Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wird vollständig neu gefasst. Kernstück des Reformvorhabens ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Dreh- und Angelpunkt ist die Streichung des § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB. Das Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“ wird damit hinfällig, die komplizierte Vorschrift über den staatlichen „Auffangrechtserwerb“ überflüssig. Das Strafverfahren wird von zeitraubenden zivilrechtlichen Fragen befreit, die Vermögensabschöpfung erheblich vereinfacht und erleichtert.

Grüße[/quote]

Diese Sache geht in die nächste Runde:

Vermögensabschöpfung bei Straftätern
Der Bundesrat will umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9525) zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung jetzt in einer Unterrichtung (18/10146) dem Bundestag zugeleitet hat. Unter anderem wünscht der Bundesrat eine weitergehende Beweiserleichterung "bei der Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft namentlich für die Bereiche des Terrorismus und der organisierten Kriminalität". Die Bundesregierung nimmt zu den Änderungswünschen teils zustimmend, teils ablehnend Stellung. In vielen Punkten sagt sie eine Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu.

Bundestags-Drucksache 18/10146 beigefügt.

Grüße



Gepostet am 06.11.2016 um 16:47 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103508#post103508


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