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Erfahrungsgemäß melden sich was Zuständigkeitszuweisungen anbetrifft die kommunalen Spitzenverbände zu Wort. Vielleicht dort mal nachfragen.

Wer das Gesetz liest, kommt allerdings schnell dahinter, dass auch in diesem Feld eine Spezialisierung geboten erscheint. Das Gesetz verlangt sogar, dass bei den vorgeschriebenen Beratungsgesprächen ein "vertraulicher Rahmen" zu schaffen ist. D.H., dass Registratur und Beratung nicht einfach im Bürgerbüro stattfinden kann. Das ganze soll muttersprachlich erfolgen. Im Ernstfall sollen P., die ihrem Beruf unfreiwillig und fremdbestimmt nachgehen - auf Deutsch geprügelte und vergewaltigte Frauen - aus dem Verkehr gezogen werden. Da müssen Strukturen mit der Polizei - einen Zeugenschutzprogramm ähnlich - abgestimmt werden. Ich persönlich denke, dass die Büros, in denen die Anmeldung und Beratung stattfinden (§§ 3 bis 9), zugangsgeschützt sein müssten, damit die Zuhälter nicht gleich neben der eingeschüchterten Prostituierten stehen.

M.E. können auch Männer diese Aufgabe nicht wahrnehmen. Die Frauen werden sich ihnen sicherlich nur schwerlich anvertrauen.

Ausgeklammert habe ich die gesundheitliche Beratung (§ 10). Die wird - das steht sicherlich außer Frage - beim Gesundheitsamt stattfinden müssen.

Unser Haus vertritt die Auffassung, dass erst aber der Kreisebene aufwärts die Aufgabe sinnvoll wahrgenommen werden kann.

Möglich ist, dass man die Erlaubnispflicht für Bordelle (§§ 12 ff.) davon trennt. Wir plädieren allerdings auch dort für die Kreisebene. In Hessen melden aber auch die Sonderstatusstädte (> 50.000 Einwohner) Interesse daran, die Aufgabe zu übernehmen.



Gepostet am 28.10.2016 um 07:49 von:
Benutzer: Civil Servant
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