Forum-Gewerberecht

» Aufenthaltstitel Geschäftsführer «

Wenn der AT die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, darf die GmbH den Geschäftsführer nicht beschäftigen.

Der GmbH droht ein Bußgeld bis zu 500 000 €.

Verstoß gegen § 98 Abs. 2a AufenthG.



Gepostet am 20.10.2016 um 20:28 von:
Benutzer: LKKS
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