Forum-Gewerberecht
» Aufenthaltstitel Geschäftsführer «
Wenn der AT die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, darf die GmbH den Geschäftsführer nicht beschäftigen.
Der GmbH droht ein Bußgeld bis zu 500 000 €.
Verstoß gegen § 98 Abs. 2a AufenthG.
Gepostet am 20.10.2016 um 20:28 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
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