Forum-Gewerberecht

» Aufenthaltstitel Geschäftsführer «

Hallo,

ich würde mal Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen und diese über die Gewerbe-Anmeldung und der Tätigkeit als GF hinweisen. Es ist nicht Aufgabe des Gewerbeamtes die ausländerrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. Da die Gewerbe-Anmeldung nun einmal vorliegt, spricht nichts gegen deren Bestätigung.

Hätte sich der GF im Voraus erkundigt, dann hätte man ihm natürlich empfehlen können seinen Status und die Einschränkung erst einmal mit der Ausländerbehörde abzuklären, bevor das Gewerbe angemeldet wird.

Gruß
HBinder



Gepostet am 20.10.2016 um 13:57 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103331#post103331


Beitrags-Print by Breuer76