Forum-Gewerberecht

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Mir liegt eine Gewerbeanmeldung einer GmbH vor, bei der der Geschäftsführer zwar in Deutschland wohnt, aber lt. Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist.

Da es jedoch auch GmbH´s gibt, bei denen der GF im Ausland wohnt und die GmbH von dort aus leitet, denke ich, dass ich nicht umhin komme, das Gewerbe anzumelden.

Seht ihr das auch so oder ist jemandem eine andere Rechtsprechung bekannt.

 Danke  



Gepostet am 20.10.2016 um 12:03 von:
Benutzer: Borussenfan
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103328#post103328


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