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aus Rheinhessen,
sicherlich - wenn der Gewerbetreibende nicht steif und fest behauptet hat, er würde nur [B]Neufahrzeuge[/B] vertreiben, denn leider stellt der § 38 GewO auf den Handel mit Gebrauchtwaren ab.
Gepostet am 20.10.2016 um 07:56 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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