Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen aus Oberursel,
da ist der Weihnachtsstreß noch nicht rum und schon wird man mit Ostermarktwünschen bombardiert. 15 Hobbykünstler möchten am Sonntag, 01.04.2007 einen Ostermarkt im Foyer unserer Stadthalle veranstalten und fragen an, ob eine gewerberechtliche Festsetzung notwendig ist.
M. E. liegen die Voraussetzungen für eine Marktfestsetzung nicht vor, weil es sich nicht um gewerbliche Anbieter handelt. Kann die Veranstaltung trotzdem als Privatmarkt (Künstler) an einem Sonntag (nicht verkaufsoffen) durchgeführt werden und in welcher Form finden in anderen Städten die "Osterbasare" statt?
Schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Gruß
Birgit Mrugalla



Gepostet am 22.12.2006 um 09:47 von:
Benutzer: Birgit Mrugalla
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