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Hallo Ihr lieben Leute aus der Exekutive,
hier hätte es, im Nachhinein, aber über den § 38 auffallen können.
Wegen des Nutzfahrzeughandels müsste der Gewerbetreibende ja zwei Führungszeugnisse vorlegen.
Gepostet am 19.10.2016 um 16:14 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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