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 Moin   aus dem hohen Norden nach Mittelerde    !

Veranstalter ist ja kaum das "Ordnungsamt", sondern meistens die Abteilung "Stadtmarketing", "Wirtschaftsförderung" oder "Kultur".
Bei solchen städtischen Veranstaltungen schreiben wir (Ordnungsamt) die Festsetzung an die jeweilige veranstaltende Abteilung.
Das hat auch noch nie zu Beanstandungen durch den Kreis oder die Polizei geführt.
So (bzw. ähnlich, wir legen es halt so aus) steht es im übrigen auch unter Ziffer G II im Orientierungsrahmen für die kommunale Planung ... von Großveranstaltungen des Innenministeriums.
Ich hoffe, das hilft etwas weiter.

Frohes Schaffen noch,
Roland Kissau



Gepostet am 19.10.2016 um 10:55 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
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