Forum-Gewerberecht

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Hallo domar,

glaubst Du etwa, dass 1x pro Woche Veranstaltung keine gewerbliche Tätigkeit indizieren würde?


Die mir vorliegende Rechtsprechung sieht es anders: Bsp.: VG Stuttgart · Beschluss vom 12. Januar 2009 · Az. 4 K 4570/08

"...............Voraussetzung für die Annahme des Betriebs eines Gaststättengewerbes ist zunächst, dass es in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Gewinn ist dabei jeder wirtschaftliche Vorteil, der zu einem Überschuss über die eigenen Aufwendungen führt.

Der Antragsteller schenkt Bier zu 2,- EUR pro Halbe und damit wesentlich über dem Einkaufspreis aus.

Dem ist zu entnehmen, dass die Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt ist, zumal der Betrieb des ‑Vereinsheims nur durch die Einnahmen aus den Getränkeverkäufen finanziert werden kann, nachdem der Antragsteller keine kostendeckenden Mitgliedsbeiträge einnimmt............."





Wie sieht es denn nun mit den Clubhäusern der Rocker bei Euch aus?

Werden die Clubhäuser der Rockergruppierungen bei Euch gewerberechtlich nicht geprüft?

Müssen die bei Euch keine Gewerbeanzeige, Gaststättenkonzession & Co. beantragen?



Gepostet am 14.10.2016 um 14:36 von:
Benutzer: Meike
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