Forum-Gewerberecht

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Da müsste doch erstmal die Frage erlaubt sein, ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt, wenn das Objekt nur einmal die Woche geöffnet ist. Daraus ergeben sich sich dann evtl. andere Fragen, die nicht nur das Gewerberecht tangieren.



Gepostet am 14.10.2016 um 11:55 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103210#post103210


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