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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «
Hallo,
nach meinen Erfahrungen der Zuständigkeitsübertragungen wären die alten Hasen stets froh gewesen, wenn die Zuständigkeit bei den Gewerbebehörden geblieben wäre, weil da die Daten schon alle vorlagen.
Gruß
HBinder
Gepostet am 13.10.2016 um 14:02 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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