Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanzeige und Registerabgleich «

Guten Tag zusammen,

aufgrund einer aktuellen Fallkonstellation hat sich bei mir die Frage ergeben, ob im Nachgang einer Gewerbeanzeige ein Registerabgleich erfolgt.

Folgender Sachverhalt:
Ein (ehem.) Gewerbetreibender hat sein Gewerbe (Im- und Export von Nutzfahrzeugen) untersagt bekommen. Es erfolgte ein unbefristeter Eintrag ins GewZR.

Was passiert, wenn der Gewerbetreibende in einer anderen Gemeinde ein neues Gewerbe (Im- und Export von Nutzfahrzeugen) anzeigen will?

Zunächst muss der Sachbearbeiter die Anzeige aufnehmen; eine Rechtsgrundlage - im Nachgang - einen GewZR-Auszug einzufordern habe ich nicht gefunden. Erfolgt beim GewZR ein Abgleich der Daten?

Wie kann das Gewerbeamt verhindern, dass ein Gewerbe angezeigt wird, dass bereits in der Vergangenheit untersagt wurde? Ist dies tatsächlich nur im Nachgang zur Gewerbeanzeige möglich?

Danke für Eure hilfreichen Meinungen!



Gepostet am 11.10.2016 um 08:21 von:
Benutzer: MaiFB2
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103166#post103166


Beitrags-Print by Breuer76