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 Moin    Moin   von der D...

ich hätte da auch noch Etwas für die Open Box, da man doch verschiedene Meinungen hört und liest:

Makler hat eine alte Erlaubnis nach § 34 c GewO mit Vermittlungen von Darlehen. Jetzt bekommt er eine Erlaubnis nach § 34 i GewO. Das sind auch Darlehen, zumindest ein Teil. Muss er sein Gewerbe ummelden, weil die Erlaubnis § 34 I GewO dazugekommen ist, oder ist es nicht erforderlich, da er ja schon die Vermittlung von Darlehen allgemein als § 34 c GewO in der Gewerbeanmeldung stehen hat?

Beste Grüße und ich hoffe wir sehen uns Alle.



Gepostet am 10.10.2016 um 08:42 von:
Benutzer: BE-DE
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