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» Rechtsstreit um Konzessionen in Hamburg: Milliardengeschäft in der Grauzone «

neues aus hamburg zu konzessionen der spielhallen ect.

aktuell heisst es ,

Auf die Härtefallregelung in § 9 Absatz 1 Sätze 4 und 5 HmbSpielhG und die grundsätzliche Möglichkeit, eine unbillige Härte geltend zu machen, wird erneut hin-gewiesen. [B]Zu beachten ist, dass nach der Gesetzesbegründung zum HmbSpielhG den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Unternehmerinnen und Unter-nehmer grundsätzlich durch die fünfjährige Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2017 Rechnung getragen worden ist.[/B] Lediglich im „individuellen Fall“ kann eine Ausnahme von einzelnen Anforderungen zugelassen werden, „soweit“ dies zur Vermeidung ei-ner unbilligen Härte erforderlich ist. Das Härtefallverfahren ist kostenpflichtig

hört sich interessant an !

pg.



Gepostet am 01.10.2016 um 09:32 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103091#post103091


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