Forum-Gewerberecht

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Ich vergaß eine Kleinigkeit:

Wer kürzere Zeiträume anwenden will, hat ein Hintertürchen bekommen. Denn die Regelüberprüfung soll spätestens alle 5 Jahre erfolgen.

Wir werden uns die 3 Jahre nicht nehmen lassen, und dies halt in jedem Einzelfall besonders begründen.



Gepostet am 30.09.2016 um 14:58 von:
Benutzer: LKKS
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