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» Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen «

[quote][i]Original von LKKS[/i]
Beispielsweise wurde mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung die Regelüberprüfung von 3 auf 5 Jahre ausgedehnt.
[B]
Obwohl eigentlich die Anpassung und Angleichung an das Waffenrecht beabsichtigt war , was für mich auch Sinn gemacht hätte.[/B]
[B]
Weiter wurde die Bagatellgrenze für Verurteilungen von 60 auf 90 Tagessätze (mit der Begründung das Waffenrecht macht das auch) angehoben.[/B]

Mit der Bagatellgrenze kann ich leben, die mögliche Ausdehnung des Prüfungszeitraums macht keinerlei Sinn.

Denn Straftaten dürfen max. 5 Jahre berücksichtigt werden. Welchen Sinn macht dann noch die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung, wenn ich zwar entdecke, dass ein Erlaubnisinhaber sich strafbar gemacht hat, aber ich diese Tat erst entdeckt habe als bereits der Verwertungszeitraum fast abgelaufen war?[/quote]

Ist schon lustig (wenn auch eigentlich sehr traurig): beim einen Punkt möchte man es nicht ans Waffenrecht angleichen, beim Anderen begündet man sogar damit.

Mit den 90 Tagessätzen kann ich auch leben, das ist etwas humaner. Von 3 auf 5 Jahre ist aber lächerlich. Den Mist hatten sie doch schon jahrelang im Waffenrecht.  wut  

Steht das so jetzt schon fest oder kann daran immer noch gerüttelt werden?  Kopfkratz  



Gepostet am 30.09.2016 um 09:23 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
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