Forum-Gewerberecht

» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Hallo

ob eine Verlagerung auf die IHKen sinnvoll ist, wage ich ebenso zu bezweifeln, weswegen ich die vorhergehenden niedersächsischen Entscheidungen nicht nachvollziehen kann.

Allerdings halte ich die BAFIN auch für die falsche Stelle.



Gepostet am 30.09.2016 um 08:42 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103075#post103075


Beitrags-Print by Breuer76