Forum-Gewerberecht

» GmbH Verkauf - Erlaubnis von 2015 «

die erlaubnis / konzession ist gebunden an :

1. die betriebsstätte ( ist ja identisch geblieben )

und

2. eine natürliche oder juristische person ( in diesem fall ist es eine gmbh )

der sitz der gesellschaft, oder auch eine umfirmierung und neue namensgebung, oder gar verschmelzung mit einer anderen gmbh,

spielt keine rolle, solange alles im registerportal der länder nachvollziehbar ist

und weil die juristische person, also die erlaubnisinhabende gmbh, ja weiterhin besteht....

ein " neuer " geschäftsführer kann natürlich auf seine zuverlässigkeit hin überprüft werden.
aber ob das gewerberecht seine überprüfung vorschreibt, kann ich nicht sagen

wenn die konzession aus 2015 ist, wäre interessant zu wissen, ob diese evtl. befristet erteilt wurde ?

gruß

nuk



Gepostet am 28.09.2016 um 13:47 von:
Benutzer: NUK-Harburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103032#post103032


Beitrags-Print by Breuer76