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moin zusammen

was man auch berücksichtigen kann, ist das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Gästetoiletten.
Da das Spielen an einem Geldspielgerät zum längeren Verweilen verführen kann -wer drückt schon gerne eine Serie weg, nur weil er mal ... muss- lehnen wir eine Geeignetheitsbestätigung in der Regel für Betriebe ohne Gäste-WC ab.

Allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und Silvester schön solide *g*.



Gepostet am 21.12.2006 um 15:16 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10297#post10297


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