Forum-Gewerberecht

» 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug «

.....Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat ....mitzuteilen:
1. Name des Steuerpflichtigen
2. Steuernummer des Steuerpflichtigen
3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
4. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
5. Seriennummern der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
6. Datum der Anschaffung der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
7. Datum der Außerbetriebnahme eines bisher verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

Die Mitteilung nach Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.“


Mir gefällt dieser Antrag aus dem Land XY recht gut!

Grüße



Gepostet am 23.09.2016 um 12:18 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102958#post102958


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