Forum-Gewerberecht

» 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug «

Da gibt es 23 Stück BAZ TR 5.0 "light".

Und nun gibt es § 30 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung:

"§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Die §§ 146a, 146a1, 146a2, 146a3, 146b und 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung in der am ... [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung sind erstmals für Kalenderjahre anzuwenden, die [B]nach dem 31. Dezember 2017 beginnen.[/B]

Zur Erläuterung:
§ 30 Satz 1 und 2 EG AO wird dahingehend geändert, dass die §§ 146a, 146a1, 146a2, 146a3 und § 146b AO sowie § 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 AO erstmals für Kalenderjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen. Damit hat ab dem 1. Januar 2018 jeder Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, um damit aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle festzuhalten, diese Grundaufzeichnungen einzeln festzuhalten und durch eine Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen zu schützen. Für bis dahin abgelaufene Kalenderjahre gilt diese Rechtslage ausdrücklich nicht.

TR 5.0 light BAZ - ohne Spielerkarte und dem Gesetz entsprechende Datenaufzeichnung - wären ab dem 01. 01. 2018 nach der Änderung der Abgabenordnung nicht mehr gesetzeskonform, da ab dem 1. Januar 2018 jeder Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, um damit aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle festzuhalten, diese Grundaufzeichnungen einzeln festzuhalten und durch eine Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen zu schützen hat.

Anmerkung:
War eine gute Expertise vom August 2016 zu den TR 5.0 light BAZ. Gewerberechtlich wurde alles excellent herausgearbeitet.
Es gibt jedoch eine Passage:

Zitat on
Für eine Anknüpfung an ein etwaiges steuerrechtlich relevantes Fehlverhalten bestehen nach vorläufiger Prüfung derzeit ebenfalls keine tragfähigen Anhaltspunkte.
Zitat off

"Derzeit" war gestern.
Die Änderungswünsche des Bundesrates bestehen seit heute.
Ich würde diesen Bereich noch einmal prüfen lassen.
Von einem Steuerrechtler.


Grüße



Gepostet am 19.09.2016 um 15:41 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102908#post102908


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