Forum-Gewerberecht

» 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug «

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(2) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen. Der Beleg muss eine Überprüfung ermöglichen, ob die Daten des Geschäftsvorfalls durch die Sicherheitseinrichtung verarbeitet worden sind.....

Aus diesen Gründen sieht der Änderungsvorschlag zunächst die Einführung einer Belegausgabepflicht verbunden mit einer Dokumentation der Verarbeitung durch die Sicherungseinrichtung auf dem Beleg vor. Nur auf diese Weise wird leicht nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten und aufgezeichnet wurde sowie die Sicherheitseinrichtung durchlaufen hat. Eine Belegaufbewahrungspflicht beim Kunden ist damit nicht verbunden......
Zitat off

Für die nachfolgende Passage kamen Informationen von der ICE 2016 - Hersteller Novo - zur rechten Zeit, und konnten noch eingearbeitet werden....:

Zitat on
§ 146a Absatz 2 AO regelt im Gegensatz zum Gesetzentwurf eine Belegausgabepflicht. Der Beleg kann in Papierform oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Für jeden Kunden ist, im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall, ein Beleg zu erstellen und auszuhändigen......
Zitat off


Damit wird auch einem Wunsch aus der Empfehlung ( 1 /2016) vom 22.06.2016 des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwVGlüStV vom 23. Mai 2012 wg. der
Quittungen bei Automatenspielen entsprechend berücksichtigt:

Zitat on
Der Fachbeirat empfiehlt mit Nachdruck, dass die Anbieter von Automatenspielen durch den Gesetzgeber zur Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Quittung über jeden getätigten Einsatz sowie über jede getätigte Auszahlung sowie über jede, auch maschineninterne Form einer Gutschrift oder Belastung verpflichtet werden.


[URL=https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/empfehlung_01_
2016.pdf]Zur Erinnerung:[/URL]


Grüße



Gepostet am 19.09.2016 um 15:02 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102905#post102905


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