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[quote][i]Original von Wittgensteiner[/i]

M.E. ist wichtig, dass der Raum in dem das GSG steht als Gastraum nach § 2 GastG konzessioniert worden ist. [/quote]

mmh  Kopfkratz   ... und was ist mit Schank-, Speise- und Imbisswirtschaften, die mangels Alkoholausschank keiner Konzession bedürfen???

M. E. ist § 1 SpielV entscheidend, ob die Geeignetheitsbestätigung erteilt werden kann, aber nicht die mögliche Konzession nach dem GastG.

Zum Thema Geeignetheitsbestätigung gab's im Forum z. B. hier einen interessanten Thread: [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=369]   [/URL]



Gepostet am 21.12.2006 um 00:38 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10265#post10265


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