Forum-Gewerberecht

» Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend? «

Ich stimme den Kollegen ausdrücklich auch zu. Seinem verständlichen Bauchgrummeln kann der Ordnungsamtsmitarbeiter abhelfen, in dem er wegen der massiven Verspätungen ein Bußgeld verhängt (§ 146 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c) GewO).    



Gepostet am 31.08.2016 um 14:53 von:
Benutzer: Civil Servant
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