Forum-Gewerberecht

» Österreichische Lösung scheitert an fehlender Einigung mit den Wettbewerbsbehörden «

NOVOMATIC, Europas führender Gaming-Technologiekonzern, konnte trotz monatelanger Verhandlungen mit den Wettbewerbsbehörden keine Einigung über die Auflagen zum Einstieg bei der Casinos Austria AG (CASAG) erzielen. Das Kartellgericht untersagte den Zusammenschluss daraufhin, weil dadurch angeblich der Wettbewerb eingeschränkt worden wäre.

NOVOMATIC-CEO Harald Neumann über die Ablehnung durch das Kartellgericht: „Es hat sich leider herausgestellt, dass die Wettbewerbsbehörden und insbesondere der vom Kartellgericht bestellte Gutachter einen Standpunkt vertreten haben, der eine für NOVOMATIC vertretbare Lösung nicht möglich gemacht hat. Ein Großteil der geforderten Auflagen wäre für die NOVOMATIC-Gruppe wirtschaftlich nicht vertretbar und hätte auch eine entsprechende positive Entwicklung der CASAG konterkariert.“

Obwohl NOVOMATIC in allen von den Wettbewerbsbehörden als relevant angesehenen Bereichen Auflagen angeboten hat, wurden darüber hinaus strukturelle Maßnahmen hinsichtlich der von der NOVOMATIC-Gruppe in Tschechien betriebenen Spielbanken verlangt, die sogar einen Verkauf von Standorten vorgesehen hätten. Ebenso sollte es zu Einschränkungen bei von der CASAG-Gruppe betriebenen Video Lottery Terminals (VLT`s) kommen, was für beide Unternehmen einen signifikanten wirtschaftlichen Nachteil verursacht hätte.

Auch dass es sich hier nicht um eine normale Wettbewerbssituation, sondern um ein gesetzliches Monopol handelt, wurde nach Ansicht von NOVOMATIC von den Wettbewerbsbehörden nicht ausreichend berücksichtigt. In diesem Bereich sind die wesentlichen Wettbewerbsparameter ohnedies staatlich streng reguliert. Eine relevante Beschränkung von Wettbewerb durch den Zusammenschluss war daher für NOVOMATIC nicht nachvollziehbar.

„Wir haben bis zuletzt für eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung gekämpft. Um wesentliche wirtschaftliche Nachteile vom Unternehmen abzuwenden, konnten wir die geforderten Auflagen nicht akzeptieren. Besonders schade ist, dass damit eine österreichische Lösung gescheitert ist. Darüber hinaus wären ein rascher und verbesserter segment- und unternehmensübergreifender Spielerschutz sowie positive Fiskaleffekte möglich gewesen“, so Neumann.

NOVOMATIC wird diese Situation im Hinblick auf künftige Investitionen in Österreich strategisch neu evaluieren und behält sich jedenfalls ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Kartellgerichtes vor.

Quelle: Novomatic AG



Gepostet am 31.08.2016 um 08:37 von:
Benutzer: räubertochter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102644#post102644


Beitrags-Print by Breuer76