Forum-Gewerberecht

» Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend? «

Ich schließe mich HBinders Meinung an. Ich sage immer, das Gewerberegister soll die Wahrheit und Wirklichkeit darstellen, also den echten Tatbestand (Was die Wahrheit ist, ist bestimmt aber auch eine philosophische Frage).
Bei mehreren Änderungen der Gewerbeanschrift innerhalb unserer Stadt, produziere ich dann oft auch viele gelbe Zettel, um den Weg der Betriebsstätten später nachvollziehen zu können.



Gepostet am 30.08.2016 um 08:18 von:
Benutzer: Jannes
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