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» Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend? «

Hallo,

zur Vollständigkeit und auch späteren Nachprüfbarkeit des örtlichen Gewerberegisters würde ich eine rückwirkende Gewerbe-Anmeldung verlangen mit gleichzeitiger Gewerbe-Abmeldung. So haben auch die Stellen, die im Verteiler der Gewerbeanzeigen sind Gelegenheit zu prüfen, ob sie noch Forderungen stellen können (z.B. Finanzamt, IHK-Beitrag, etc.)

Seine Gewerbe-Anmeldung von 1994 hat keine Relevanz, weil diese falsche Anmeldung bereits durch eine Abmeldung korrigiert wurde.

Gruß
HBinder



Gepostet am 29.08.2016 um 13:56 von:
Benutzer: HBinder
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