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» Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend? «

Hallo zusammen!

folgender Sachverhalt:

Gewerbetreibender A. hatte sein Gewerbe 1994 fälschlicherweise bei uns angemeldet (Betriebsstätte war in der Nachbargemeinde). Dieser Irrtum wurde einige Monate später bemerkt und das Gewerbe wurde bei uns wieder rückwirkend zum gleichen Tag abgemeldet und bei der entsprechenden Gemeinde angemeldet.

Im Jahr 2003 wurde dieses dann in der Nachbargemeinde abgemeldet mit dem Vermerk, dass das Gewerbe in unseren Meldebezirk verlegt wird (lt. Aktenlage ist aber nie eine Anmeldung bei uns erfolgt).

Heute war A. nun bei mir (mit der Gewerbeanmeldung von 1994) um sein Gewerbe abzumelden. Wie ist hier die richtige Vorgehensweise? Rückwirkende Anmeldung (bei über 10 Jahren?) und anschließende Abmeldung?

Bin etwas überfragt  Weißnicht  

Vielen Dank im Voraus!  Danke  



Gepostet am 29.08.2016 um 11:09 von:
Benutzer: Jeff
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