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Hi,

nach der SpielV darf ein GSG nur in Räumen einer Schank-/ Speisewirtschaft aufgestellt werden. Von daher stellt sich die Frage, ob der Wetterschutz (vermutlich einfache Bretterwände mit Fenster und einer Tür) als Gastraum konzessioniert worden ist.

Wenn ja, kann m.E. ein GSG aufgehangen werden. So wie ich die Vorbauten von Imbissbuden kenne, haben diese ja höchsten eine Grundfläche von etwa 3 x 4. Von daher hat der Würstchenbrater ja das GSG jederzeit im Blick. Und wenn dann noch die anderen Voraussetzungen (§ 1 Abs. 2 SpielV) erfüllt sind hätte ich keine Bedenken.

Ist der Vorraum nicht konzessioniert kann dies auf Antrag des Imbissbudenbesitzers nachgeholt werden (gibt nochmal Verw.-Geb.    ).

M.E. ist wichtig, dass der Raum in dem das GSG steht als Gastraum nach § 2 GastG konzessioniert worden ist.

Gruß aus Wittgenstein



Gepostet am 20.12.2006 um 16:27 von:
Benutzer: Wittgensteiner
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