Forum-Gewerberecht

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Hallo,

zu 1.
Neben dem Verkauf von Whisky ist auch die Tätigkeit des Whisky-Verkostens als Gewerbe anzumelden, wenn er allein schon für sein Engagement ein Entgelt verlangt. Er sollte sich zusätzlich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde erkundigen, was er hygienerechtlich zu beachten hat.

zu 2.
Zuvor sollte er mit der zuständigen Baurechtsbehörde klären, ob die bestehende Baugenehmigung genügt oder eine Nutzungsänderung notwendig ist. Zusätzlich sollte er sich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde erkundigen, was er hygienerechtlich zu beachten hat.

Wenn dies geklärt ist, benötigt er eine Gaststättenerlaubnis, wenn er der Veranstalter ist. Ein Gaststättengewerbe liegt u.a. dann vor, wenn der Betrieb einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Dazu gehören meines Erachtens die Personengruppen, die so eine Veranstaltung wahrnehmen. Ein Betrieb, der darauf ausgerichtet ist, Personengruppen, wenn auch in begrenzter Anzahl und nach Voranmeldung zu verkosten, betreibt auch ein Gaststättengewerbe.
Wie bereits festgestellt, fehlt für eine Gestattung der besondere Anlass.

Gruß
HBinder



Gepostet am 23.08.2016 um 14:21 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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