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» Zwei Fälle aus der Praxis zu § 14 «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

zwei Fälle haben sich bei mir ergeben, die ich gerne mal in die Runde werfen möchte:

1. Ein 34er (Versicherungen, Darlehensvermittlung, etc.) möchte seine Rente am 01.07.2017 beginnen und wird daher seine gewerbliche Tätigkeit am 30.06.2017 beenden.
Das Finanzamt hat ihm jetzt empfohlen, schon jetzt die Abmeldung beim Gewerbeamt für diesen Termin zu vollziehen. Denn dem Finanzamt fiele es dann leichter, keine großartigen Vorauszahlungen zu verlangen.
Jetzt schreibt einerseits das Gesetz, eine zeitgleiche Meldung vor, die wäre hier mit 10 Monaten zu früh natürlich verletzt, andererseits, freut man sich ja über korrekte Meldungen, denn dann ist alles flott erledigt. Wie seht Ihr diese Sache?


2. Ich habe eine UG aufgefordert, bestimmte Meldungen vorzulegen. Vor allem, war diese UG definitiv seit Februar nicht mehr in Zweibrücken! Jetzt kommt eine Abmeldung zum 18.08.! Was mache ich nun? Ich nehme den Februartermin? Ich bleibe faul und nehme einfach den Augusttermin? Oder ich mache Tamtam (noch mal anschreiben etc.)?

Danke schon jetzt für Eure zahlreichen Antworten!



Gepostet am 23.08.2016 um 09:13 von:
Benutzer: Jannes
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