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» Betriebssitzverlegung nicht angezeigt - Zwangsgeld «

[quote][i]Original von PetraP[/i]
Was kann ich noch weiter tun?
Ich überlege, ob ich ein Zwangsgeldverfahren gegen ihn einleiten kann.
Aber wie geht das? Bisher habe ich mit solchen Verfahren noch nichts zu tun gehabt.

Ich weiß natürlich, dass es zunächst angedroht, dann festgesetzt und vollzogen werden muss, aber wie genau sieht das in der Praxis aus?
[/quote]
1. Normales Anhörungsschreiben versenden.
2. Falls nötig im Anschluss den Verwaltungsakt erlassen mit dem der Gewerbetreibende zur Anzeige verpflichtet wird und dabei gleichzeitig das Zwangsgeld mit androhen. Letzteres geht nach [URL=https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4320031009100336223
#det368769]§ 63 Abs. 2 Satz 1 VwVG NRW[/URL].
Eine aufschiebend bedingte Festsetzung des Zwangsgeldes ist in NRW leider nicht zulässig  Heul   Siehe [URL=https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4320031009100336223
#det368770]§ 64 Satz 1 VwVG NRW[/URL].
3. Dann das Zwangsgeld festsetzen. Falls die Betreibung nötig wird, braucht es natürlich Vollziehungsbeamte. Habt ihr solche in eurem Haus bestellt? Bei uns im Saarland lassen viele Kommunen die Vollstreckung vom Kreis oder vom Land erledigen. Welcher anderer Einrichtungen Ihr euch in NRW bedienen könnt, weiß ich allerdings nicht.

[QUOTE]Gibt es irgendwo entsprechende Muster?[/QUOTE]
Ja. Im internen Forenbereich. Falls du dafür noch nicht angemeldet bist, kannst du das [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/usergroups.php?action=groups]hier[/UR
L] erledigen.

[QUOTE]Kann ich überhaupt ein Zwangsgeldverfahren einleiten, wenn schon Bußgeldbescheide rechtskräftig sind?[/QUOTE]
Oh ja. Das geht sehr wohl. Siehe [URL=https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4320031009100336223
#det368761]§ 57 Abs. 3 Satz 1 VwVG NRW[/URL].



Gepostet am 21.08.2016 um 12:42 von:
Benutzer: kbf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102505#post102505


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