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Hallo,

bei uns gibt es eine neue Spielhalle "*************".
Die zulässige Anzahl GSG haben wir als PCs vorgefunden.
Auf diesen ist es auf den ersten Blick nur möglich, einfache
Karten- oder Strategiespiele zu spielen (einige Highscores haben Einträge).
Eine Bezeichnung der Software fehlt. Der Zugriff auf andere Programme ist für
uns nicht möglich. Wir vermuten, dass die angezeigten Programme
lediglich zur Tarnung von verbotenen Glücksspielen verwendet werden,
da diese Spielhalle nach unseren Erkenntnissen überdurchschnittlich
gut besucht wird.

Gibt es Möglichkeiten, auf die vermutlich verwendeten Programme zuzugreifen
(z.B. per Tastenkombination)? Macht es Sinn einen der Rechner zu beschlagnahmen,
um die Festplatte näher zu untersuchen?

Wir sind für jeden Hinweis dankbar.

Gew2006



Gepostet am 20.12.2006 um 10:01 von:
Benutzer: Gew2006
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10248#post10248


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