Forum-Gewerberecht
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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,
der Knackpunkt ist meines Erachtens, dass der Gewerbebegriff im Steuerrecht nicht mit dem Gewerbebegriff im Ordnungsrecht identisch ist. Was ESTG und BFH dazu sagen, ist für die gewerberechtliche Beurteilung daher nicht maßgeblich.
Regina Runge
Gepostet am 15.08.2016 um 07:38 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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