Forum-Gewerberecht

» Trainertätigkeit gleich Gewerbe? «

Hallo noch mal aus der Spargelstadt,

diese Erklärung des BMWi ist mal wieder eine typische politsche bzw juristische Erklärung... viel reden/schreiben und keine Aussage treffen  Wand  

ich nehme allein den letzten Satz des Schreibens mal als Grundlage:
mit der freiberuflichen unterrichtenden Tätigkeit ist meines Erachtens eine Lehrtätigkeit zu sehen, welche eine höhere Qualifikation als eine bloße Ausbildung oder einen Lizenzerwerb voraussetzt, wie z. B. ein Hochschulstudium.

Sicherlich ist der Personaltrainer in gewisser Weise unterrichtend in Bezug aus die exakte Ausführung der Übungen tätig, jedoch basiert dies doch meist lediglich auf eine absolvierten Ausbildung wie z. B. Sport-/Fitnesskaufmann.

Auch ein Torwart-Trainer ist unterrichtend tätig, hier aber auch "nur" mit einer einfachen Lizenz und nicht auf Basis eine Hochschulstudiums oder vergleichbares.

Einziges Problem was sich hier ergeben könnte wäre die Scheinselbstständigkeit sofern er nur für einen Verein tätig ist.

Also wie gesagt: die freiberufliche Schiene bezieht sich nach meiner Ansicht auf Tätigkeiten mit hochqualifizierten Abschlüssen.

LG



Gepostet am 12.08.2016 um 10:33 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102449#post102449


Beitrags-Print by Breuer76