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» Trainertätigkeit gleich Gewerbe? «

Ein freundliches "Hallo" in die Runde,

hm, also so ganz kann ich mich der Meinung der Kollegen nicht anschließen. Aus meiner Sicht geht es hier doch eher in die freiberufliche, da unterrichtende Tätigkeit. Füge da mal zur Erläuterung eine Ausarbeitung aus dem Existenzgründungsportal des BMWi bei, wo gerade bejaht wird, dass es sich bei "Personal Trainern" um eine freiberuflich - unterrichtende Tätigkeit handelt.
Ich sehe hier das Problem ganz woanders, nämlich bei der Frage, ob es sich beim Honorartrainer um einen Selbständigen oder Arbeitnehmer handelt (somit sozial- und rentenversicherungspflichtig) und das unabhängig von einem bestehenden Honorarvertrag, was ja zunächst auf Selbständigkeit schließen lässt.
Der Landessportbund Berlin hat sich damit auseinander gesetzt und kommt zu folgendem Fazit:
"Da die Landessozialgerichte zunehmend eine Sonderregelung im Sport verneinen, sollte jeder Vereinsvorstand zuerst ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (wenn die Honorare 200 Euro monatlich übersteigen) annehmen. Außerdem ist es ratsam, eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund vornehmen zu lassen."

Einen möglichst angenehmen, stressfreien und kurzen Arbeitstag noch, sowie viele Grüße aus`m trüben Oderbruch, der



Gepostet am 12.08.2016 um 10:06 von:
Benutzer: Franzose
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