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» Trainertätigkeit gleich Gewerbe? «
ein freundliches
in die Runde....
also ich würde das einem Personaltrainer bzw. Fitnesstrainier gleichsetzen und dementsprechend ein Gewerbe anmelden. Ein freier Beruf nach dem EstG ist für mich nicht erkennbar.
LG aus Beelitz
Gepostet am 11.08.2016 um 07:53 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
Der Original-Beitrag :
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